Verabschiedung des Bayerischen Wassergesetzes

Umwelt & Verkehr

Nach Ansicht von MdL Harald Schneider hat die CSU/FDP geführte Staatsregierung bei der Verabschiedung des Bayerischen Wassergesetzes die große Chance vertan kostengünstiges Trinkwasser mit guter Qualität auf Dauer für alle Bürger sicherzustellen. Aus Sicht der Oppositionsparteien handelt es sich um misslungenes Gesetz, dass unter Zeitdruck durch das parlamentarische Verfahren gepeitscht wurde. Einwände von Experten, Verbänden und dem Gemeindetag fanden keine Beachtung. MdL Harald Schneider: „Der Gesetzentwurf von CSU und FDP missachtete die Interessen der Wasserverbraucher und gibt Einzelinteressen den Vorzug."

Die SPD-Landtagsfraktion hate allein über 20 Änderungsanträge eingereicht, die dazu beitragen sollten, den Schutz des Trinkwassers zu garantieren und eine Privatisierung der Wasserversorgung zu verhindern. Die Wasserversorger brauchen langfristige Planungssicherheit. Deshalb lehnt die SPD die Befristung des Gesetzes auf zwei Jahre ab. Bei der Expertenanhörung hat sich auch „Wasserpapst“ Sebastian Schönauer kritisch gegenüber dem Gesetz geäußert.
Der Landkreis Main-Spessart mit seinen zahlreichen Flüssen und Bächen ist von den Auswirkungen des Gesetzes massiv betroffen.
Schon im Vorfeld hatte die Diskussionen um den Gesetzesentwurf für ein Bayerisches Wassergesetz gezeigt, dass dieser den Anforderungen der Realität nicht gerecht werden kann. Wesentliche Kritikpunkte, wie die Privatisierung der Wasserprüfung sowie die Bevorzugung der Landwirtschaft - beides führt jetzt zu einer Erhöhung der Wasserpreise - wurden in die Änderungsanträge aufgenommen. Eine Preiserhöhung wird jetzt nicht nur auf die Verbraucher abgewälzt werden, sie wird vor allem den kleinen Wasserversorgern erheblichen finanziellen Schaden zufügen. „Schutz und Qualität des Trinkwassers sollen auch in Zukunft Priorität vor Einzelinteressen haben", erklärt Harald Schneider.
Die wesentlichen Änderungsvorschläge der Landtags-SPD wurden
• Vorrangstellung der Trinkwasserversorgung
• Prüfung von Wasser und Abwasser weiterhin durch Wasserwirtschaftsämter
• Ausweisung der Wasserschutzgebiete für Trinkwasser
• Gewässerrandstreifen von zehn Metern Breite, darin keine Verwendungen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
• Keine Befristung des Gesetzes
• Kein Entgelt für die Entnahme von Trinkwasser
alle von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Alle drei Oppositionsfraktionen zusammen hatten 60 Änderungsanträge vorgelegt.

 
 

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